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   LAG Sachsen, 15.04.2002 - 9 Sa 1123/01   

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LAG Sachsen, 15.04.2002 - 9 Sa 1123/01 (https://dejure.org/2002,10055)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 15.04.2002 - 9 Sa 1123/01 (https://dejure.org/2002,10055)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 15. April 2002 - 9 Sa 1123/01 (https://dejure.org/2002,10055)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütung der Leiterin einer Kindertagesstätte; Vergütungsreduzierung infolge eines Rückgangs der Kinderzahlen ; Reduzierung einer Vergütung aufgrund Änderungskündigung; Zulässigkeit einer Vergütungsanpassung ohne Änderungskündigung

  • Judicialis

    BAT-O § 22

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BAT-O § 22
    Vergütung der Leiterin einer Kindertagesstätte; keine Notwendigkeit einer Änderungskündigung zur beabsichtigten Vergütungsreduzierung infolge eines Rückgangs der Kinderzahlen in der Kindertagesstätte

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2002, 670
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 09.07.1997 - 4 AZR 635/95

    Korrigierende Rückgruppierung - Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Sachsen, 15.04.2002 - 9 Sa 1123/01
    Ohne Hinzutreten weiterer Umstände kann nämlich ein Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes der Angabe der Vergütungsgruppe schon deshalb nicht eine solche Bedeutung entnehmen, weil der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes grundsätzlich keine übertarifliche Vergütung, sondern nur das gewähren will, was dem Arbeitnehmer tarifrechtlich zusteht (BAG vom 18.02.1998 - 4 AZR 581/96 - AP Nr. 239 zu den §§ 22, 23 BAT 1975; BAG vom 09.07.1997 - 4 AZR 635/95 - AP Nr. 233 zu §§ 22, 23 BAT 1975, BAG vom 08.08.1996 - 6 AZR 1013/94 - AP Nr. 46 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).

    Die von der Klägerin in diesem Zusammenhang zitierte Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 09.07.1997 (4 AZR 635/95) steht dem nicht entgegen.

  • BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 468/92

    Übertarifliche Zulage, tarifliche Gehaltssicherung

    Auszug aus LAG Sachsen, 15.04.2002 - 9 Sa 1123/01
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG vom 17.05.2000 - 4 AZR 298/99 - AP Nr. 279 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG vom 21.07.1993 - 4 AZR 468/92 - AP Nr. 144 zu § 1 TVG Auslegung).
  • BAG, 17.05.2000 - 4 AZR 298/99

    Vergütung von Schulhausmeistern nach Bewährung

    Auszug aus LAG Sachsen, 15.04.2002 - 9 Sa 1123/01
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG vom 17.05.2000 - 4 AZR 298/99 - AP Nr. 279 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG vom 21.07.1993 - 4 AZR 468/92 - AP Nr. 144 zu § 1 TVG Auslegung).
  • BAG, 27.09.2000 - 10 AZR 640/99

    Arbeitsentgelt: Heimzulage

    Auszug aus LAG Sachsen, 15.04.2002 - 9 Sa 1123/01
    Diese Auslegungsgrundsätze gelten auch für Protokollerklärungen (vgl. hierzu BAG vom 27.09.2000 - 10 AZR 640/99 - ZTR 2001, 177 f.).
  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 470/84

    Eingruppierung: Bezirksjugendpfleger im Jugendamt

    Auszug aus LAG Sachsen, 15.04.2002 - 9 Sa 1123/01
    Bei dem klägerischen Begehren handelt es sich um eine im öffentlichen Dienst allgemein übliche Eingruppierungsfeststellungsklage, gegen deren Zulässigkeit nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG vom 19.03.1986 - 4 AZR 470/84 - AP Nr. 114 zu den §§ 22, 23 BAT 1975; BAG vom 26.07.1995 - 4 AZR 280/94 - AP Nr. 203 zu den §§ 22, 23 BAT 1975) keine Bedenken bestehen.
  • BAG, 07.11.2001 - 4 AZR 724/00

    Vergütungsautomatik bei Veränderung tatsächlicher Umstände

    Auszug aus LAG Sachsen, 15.04.2002 - 9 Sa 1123/01
    Vielmehr können Tarifverträge sogar vorsehen, dass der Arbeitgeber ohne Änderung des Arbeitsvertrages dem Arbeitnehmer andere, auch nach einer niedrigeren Vergütungsgruppe zu vergütende Tätigkeiten zuweist (vgl. hierzu BAG vom 07.11.2001 - 4 AZR 724/00 -, DB 2002, 746 ff.).
  • BAG, 09.02.1983 - 4 AZR 267/80

    Eingruppierung eines Kesselwärters - Verzugszinsen - Tarifliche Mindestvergütung

    Auszug aus LAG Sachsen, 15.04.2002 - 9 Sa 1123/01
    Dies gilt auch, soweit der Feststellungsantrag Zinsforderungen zum Gegenstand hat (BAG vom 09.02.1983 - 4 AZR 267/80 - AP Nr. 1 zu § 21 MTL II).
  • BAG, 08.08.1996 - 6 AZR 1013/94

    Eingruppierung einer pädagogischen Unterrichtshilfe

    Auszug aus LAG Sachsen, 15.04.2002 - 9 Sa 1123/01
    Ohne Hinzutreten weiterer Umstände kann nämlich ein Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes der Angabe der Vergütungsgruppe schon deshalb nicht eine solche Bedeutung entnehmen, weil der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes grundsätzlich keine übertarifliche Vergütung, sondern nur das gewähren will, was dem Arbeitnehmer tarifrechtlich zusteht (BAG vom 18.02.1998 - 4 AZR 581/96 - AP Nr. 239 zu den §§ 22, 23 BAT 1975; BAG vom 09.07.1997 - 4 AZR 635/95 - AP Nr. 233 zu §§ 22, 23 BAT 1975, BAG vom 08.08.1996 - 6 AZR 1013/94 - AP Nr. 46 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).
  • BAG, 26.07.1995 - 4 AZR 280/94

    Eingruppierung eines Vermessungstechnikers

    Auszug aus LAG Sachsen, 15.04.2002 - 9 Sa 1123/01
    Bei dem klägerischen Begehren handelt es sich um eine im öffentlichen Dienst allgemein übliche Eingruppierungsfeststellungsklage, gegen deren Zulässigkeit nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG vom 19.03.1986 - 4 AZR 470/84 - AP Nr. 114 zu den §§ 22, 23 BAT 1975; BAG vom 26.07.1995 - 4 AZR 280/94 - AP Nr. 203 zu den §§ 22, 23 BAT 1975) keine Bedenken bestehen.
  • BAG, 18.02.1998 - 4 AZR 581/96

    Korrigierende Rückgruppierung

    Auszug aus LAG Sachsen, 15.04.2002 - 9 Sa 1123/01
    Ohne Hinzutreten weiterer Umstände kann nämlich ein Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes der Angabe der Vergütungsgruppe schon deshalb nicht eine solche Bedeutung entnehmen, weil der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes grundsätzlich keine übertarifliche Vergütung, sondern nur das gewähren will, was dem Arbeitnehmer tarifrechtlich zusteht (BAG vom 18.02.1998 - 4 AZR 581/96 - AP Nr. 239 zu den §§ 22, 23 BAT 1975; BAG vom 09.07.1997 - 4 AZR 635/95 - AP Nr. 233 zu §§ 22, 23 BAT 1975, BAG vom 08.08.1996 - 6 AZR 1013/94 - AP Nr. 46 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).
  • BAG, 19.03.2003 - 4 AZR 391/02

    Eingruppierung: Leiterin einer Kindertagesstätte

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 15. April 2002 - 9 Sa 1123/01 - wird zurückgewiesen.
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